Ruderordnung
Ziele und Grundsätze
Die Ruderordnung soll einen gesicherten Ruderbetrieb ermöglichen und fördern. Sie dient der Sicherheit von Mitgliedern und Gästen des Ruderverein Neptun Konstanz (RVNK) sowie dem Schutz von Bootsmaterial und anderem gemeinschaftlichen Eigentum. Kameradschaftlicher Umgang und Rücksichtnahme innerhalb des Vereins und anderen Wassersporttreibenden gegenüber sind dabei selbstverständlich. Die Ruderordnung ist verbindlich für alle Mitglieder und Gäste.
Bootsgruppen und Berechtigungen
Die Boote des Breitensports sind in folgenden Gruppen eingeteilt.
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Gigboote |
Rennboote |
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G1 Ausbildungs- und Anfängerboote Nutzungsvoraussetzung: |
R1 Einsteigerboote Nutzungsvoraussetzung: Neueinsteiger: abgeschlossener Kenterkurs und Rennboot-Handling Kurs. Bereits aktive Rennboot-Nutzer: Rennboot-Handling Kurs wird dringend empfohlen |
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G2 Boote für Fortgeschrittene Nutzungsvoraussetzung: |
R2 Boote für Fortgeschrittene Nutzungsvoraussetzung: |
Über diese Regelung hinaus gilt das Patenprinzip: In Mannschaftsbooten der Gruppe G2 (bzw. R2) darf maximal die Hälfte der Rollsitze durch Ruderer mit Berechtigung für G1 (bzw. R1) besetzt werden. Die Paten (G2/R2) weisen die Ruderer aus G1/R1 in die Boote ein und tragen dabei besondere Verantwortung für das verwendete Material.
Leistungsgruppen
Die Mitglieder sind nach Maßgabe ihrer rudersportlichen Interessen und ihres Könnens in fünf Gruppen eingeteilt:
| G1 | Anfänger |
| G2 | Ruderer und Ruderinnen, die sämtliche Bootsmanöver beherrschen und in den letzten 12 Monaten mindestens 300 km gerudert sind. |
| R1 | Rennboot Anfänger, die in den letzten 12 Monaten mindestens 500 km gerudert sind. Zusätzlich müssen Neueinsteiger, die seit dem Jahr 2011 erstmalig regelmäßig Rennboote gefahren sind, einen abgeschlossenen Kenterkurs und Rennboot-Handling Kurs nachweisen. Allen anderen Rennbootfahrern wird der Rennboot-Handling Kurs ebenfalls dringend empfohlen. |
| R2 | Erfahrene Rudererinnen und Ruderer, die in den letzten 12 Monaten mindestens 300 km in Rennboten gerudert sind und einen Rennboot-Handling Kurs nachweisen können. [Zur Durchführung dieser Rennboot-Handling Kurse besteht eine Übergangszeit bis Ende 2012.] |
| L | Im Leistungstraining befindliche Ruderinnen und Ruderer. |
Welche Boote von den Mitgliedern der einzelnen Leistungsgruppen benutzt werden dürfen, wird im elektronischen Fahrtenbuch (EFa), durch Aushänge und im Internet auf der Vereins-Homepage bekannt gegeben. Ausnahmen können von dem/der Sportverantwortlichen im Vorstand oder Trainern im Einzelfall genehmigt werden.
Gäste aus anderen Rudervereinen, Anfänger, Jugendliche unter 18 Jahren und Schüler dürfen nur unter Aufsicht eines vom Vorstand eingesetzten Übungsleiters/einer Übungsleiterin oder zusammen mit Ruderern der Gruppen G2 in Gigbooten, R2 in Rennbooten oder L im Leistungssport rudern.
Fahrtordnung
- Alle, die ein Vereinsboot nutzen, müssen schwimmen können.
- Auf dem See und dem Seerhein gilt die Bodenseeschifffahrtsordnung. Auf dem Seerhein ist das Rechtsfahrgebot für Neptun-Mitglieder verbindlich. Beim Queren ist besondere Vorsicht geboten. Die Flächen außerhalb der Schifffahrtsrinne vor der Bleiche, auf dem Untersee und vor der Seestraße dürfen erst bei einem Pegelstand von mindestens 3,30 m (Konstanzer Pegel) befahren werden. Verkehrsschiffe (grüner Ball) haben Vorrang und dürfen nicht behindert werden. Vor allem beim Ab- und Anlegen ist die Durchfahrt der Vorrangschiffe abzuwarten.
- Ruderfahrten dürfen aus Gründen der Sicherheit für Mannschaft und Boot nur bei ausreichendem Tageslicht unternommen werden. Bei Nachtfahrten ist für entsprechende Beleuchtung zu sorgen (weißes Rundumlicht, Reichweite 2 km).
- Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z. B. Sturm, Treibeis, dichter Nebel) besteht aus Sicherheitsgründen Ruderverbot. Bei Sturmwarnung (90 Blitze pro Minute) dürfen keine Ruderboote zu Wasser gelassen werden. Der Steg darf nur im eisfreien Zustand benutzt werden.
- Für jede Fahrt ist ein/e Bootsverantwortliche/r zu benennen und im Fahrtenbuch durch Unterstreichung des Namens kenntlich zu machen. Dies ist der Steuermann/ die Steuerfrau, bei ungesteuerten Booten der Bugmann/ die Bugfrau, sofern nicht ausdrücklich eine andere Person bestimmt ist. Der/die Bootsverantwortliche führt im Boot das Kommando. Seinen/ihren Anordnungen ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
- Vor Beginn jeder Fahrt werden laufende Nummer, Datum, Namen des Bootes und der Mannschaft, Fahrtziel sowie Abfahrtszeit in das elektronische Fahrtenbuch eingetragen. Nach der Rückkehr werden umgehend die Ankunftszeit, die Bootskilometer sowie besondere Vorkommnisse (z. B. Kentern, Auflaufen, Bootsschäden) eingetragen.
- Vor Beginn der Fahrt überzeugt sich die Mannschaft vom mängelfreien Zustand des Bootes. Fahrten in beschädigten oder nicht vollständig ausgerüsteten Booten sind untersagt. Nach Beginn der Fahrt aufgetretene Mängel werden nach Rückkehr sofort in das Fahrtenbuch eingetragen und unverzüglich dem Vorstand gemeldet.
Benutzungsordnung
- Das Betreten der Steganlage ist nur Mitgliedern und Gästen des RVNK und nur zum An- und Ablegen gestattet.
- Boote und Ausrüstungsgegenstände sind sorgfältig und schonend zu behandeln. Nach Benutzung sind die Boote außen und innen einschließlich der Rollschienen zu reinigen und unverzüglich vorsichtig auf die bezeichneten Bootlagerplätze in den Bootshallen zu legen.
- Riemen und Skulls werden mit dem Blatt nach vorn getragen.
- Beim Tragen der Boote sollten kameradschaftliche Mithilfeangebote ohne besondere Aufforderung selbstverständlich sein.
- Kein Boot darf ohne Aufsicht am Steg im Wasser liegen bleiben, um die Gefährdung der Boote durch Wellenschlag zu vermeiden.
- Wenn keine weitere Mannschaft mehr auf dem Wasser ist, werden die Bootshallentore geschlossen und das Licht gelöscht. Sämtliche Boote – soweit nicht auf besonderen Bootslagern im Freien gelagert – und Bootslagerböcke sind in die Bootshalle zu bringen.
- Vorstandsmitglieder und Trainer können Boote von der allgemeinen Benutzung ausnehmen und sperren (Anschlag am schwarzen Brett und am Boot).
- Steg, Bootsplatz, Bootshallen, Garderoben und Vereinsräume sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Dafür trägt jedes Mitglied die Verantwortung.
- Bootsreservierungen können per Aushang am schwarzen Brett ausschließlich für Wanderfahrten und Regattaeinsätze vorgenommen werden.
Privatboote
Über die Unterbringung von Privatbooten aktiver Mitglieder in den Bootshallen entscheidet der Vorstand. Die Benutzung der Privatboote und deren Zubehör sind ohne Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin nicht gestattet.
Unfälle und Schäden
Jeder Schaden an Booten und Zubehör ist in das Fahrtenbuch einzutragen. Der Unfallhergang sowie die Beteiligten und der entstandene Schaden werden unverzüglich dem Vorstand gemeldet.
Beim Kentern oder Vollschlagen des Bootes ist die Rettung der Mannschaft oberstes Gebot. Der/die Bootsverantwortliche hat zu entscheiden, ob das Boot als Hilfsmittel zur Rettung benutzt werden soll – z. B. um Hilfe von anderen abzuwarten – oder ob die Mannschaft mit oder ohne Boot an Land schwimmen soll.
Bei Beschädigungen und Verlusten, die an Booten, Gerätschaften und Einrichtungen des RVNK entstehen, ist von der Mannschaft Ersatz zu leisten. Der für die Reparatur zu leistende Arbeitsaufwand bzw. ein angemessener Geldbetrag wird vom Vorstand festgelegt.
Allen Mitgliedern wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung empfohlen, über die die Bootsschäden reguliert werden können.
Wanderfahrten
Wanderfahrten und längere Fahrten auf Bodensee und Rhein erfordern besondere Vorbereitung und Erfahrung. Bei Wanderfahrten mit Vereinsbooten informiert die Fahrtenleitung den/ die Wanderruderverantwortlichen im Vorstand über Start und Ziel der Fahrt, Etappeneinteilung und die eingesetzten Boote.
Für Wanderfahrten werden nur die dafür zugelassenen Boote, auf keinen Fall Rennboote oder Einer verwendet. Alle Teilnehmenden führen grundsätzlich eine Rettungsweste mit, die an leicht erreichbarer Stelle im Boot unterzubringen ist.
Auch bei Wanderfahrten gilt die pflegliche Behandlung der Boote während der Fahrt und sicheres Einlagern am Zielort.
Für die Dauer einer Wanderfahrt wird der Abschluss einer Kaskoversicherung für die benutzten Boote empfohlen.
Regatten
Alle Regattateilnahmen sind rechtzeitig mit dem Vorstand abzusprechen.
Kraftraum
Der Kraftraum steht den Mitgliedern nach dem von der Trainingsleitung erstellten Plan zur Verfügung (Aushang an der Tür zum Kraftraum). Benutzer des Kraftraumes tragen sich zu Beginn in dem ausgelegten Kraftraumbuch mit Name, Datum und Uhrzeit ein. Die Geräte sind nur nach Einweisung durch die Trainer und nur im Rahmen der zulässigen Höchstlast sachgemäß zu benutzen.
Der Kraftraum wird nach dem Training aufgeräumt, die Rollbahnen der Ergometer sind nach jedem Gebrauch zu reinigen, die Gewichte sind in die dafür vorgesehenen Ständer einzuräumen.
Beim Verlassen des Kraftraums werden die Türen geschlossen und das Licht gelöscht.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Kraftraum nur unter Anleitung eines vom Vorstand eingesetzten Übungsleiters benutzen.
Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Ruderordnung kann der Vorstand Boots- bzw. Kraftraumsperren verhängen.
Konstanz, 25. Januar 2006
Beschlossen von den Mitgliedern der Jahreshauptversammlung 2006
Abgeändert (Kraftraumbuch und neue Bootsgruppen), 23. November 2011



